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Promotionsberatung Doktortitel

Doktortitel aus Europa

Oft wird behauptet, dass ausländische Promotionen in Osteuropa leichter durchzuführen seien als in Westeuropa. Tatsache ist jedoch, dass auch im osteuropäischen Raum Doktortitel nicht leichter zu erlangen sind als in Westeuropa. Die Hochschulgesetze und Promotionsordnungen in Osteuropa sind sehr streng, die qualitativen Anforderungen an die Bewerber hoch. 

Bei der Titelführung der Doktortitel ist die Wahl des Herkunftslandes der Universität entscheidend. Doktortitel an anerkannten Universitäten der Europäischen Union dürfen in allen EU-Mitgliedsstaaten in der Kurzform "Dr." vor dem Namen geführt werden.

Eine Titelführung mit Fakultätszusatz wie im deutschsprachigen Raum ist jedoch nicht vorgesehen. Die verliehene Form berechtigt nicht zur Titelführung des Doktortitels als z. B. "Dr. phil.", wenn die Gradverleihung nicht durch eine anerkannte Universität in der Schweiz, in Österreich, in Deutschland oder in Liechtenstein erfolgt ist. Die sinngemäße Übersetzung in die lateinische Form ist unzulässig.

Wenn eine Gradverleihung des Doktortitels in einer nichtlateinischen Sprache oder in der Landessprache oder der englischen Sprache üblich ist, darf dem erlangten Doktortitel bei der Titelführung kein Fakultätszusatz in lateinischer Form hinzugefügt werden. Würde eine nicht-deutschsprachige, europäische Universität den Doktortitel in lateinischer Sprache verleihen, ist eine Titelführung mit lateinischem Fakultätszusatz nicht erlaubt, weil die Äquivalenzabkommen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union diese Form der Verleihung im nicht-deutschsprachigen Europa nicht vorsehen.

Doktortitel, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden, können in der gesamten EU ohne Benennung der verleihenden Stelle (Herkunftszusatz) geführt werden. Eine Nostrifikation europäischer Doktortitel ist aufgrund der festgestellten Gleichwertigkeit im EU-Hochschulbereich weder notwendig noch vorgesehen.

Nähere Informationen zur Titelführung europäischer Doktortitel erhalten Sie beim Wissenschaftsministerium Ihres Landes.





 

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